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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22   

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LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22 (https://dejure.org/2022,29997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2022 - 5 Sa 17/22 (https://dejure.org/2022,29997)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2022 - 5 Sa 17/22 (https://dejure.org/2022,29997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 TVöD BT-S, § 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Beschäftigungsanspruch; systematische Leistungsbewertung; Sparkassen; Leistungsbewertung

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines in einer Sparkasse beschäftigten Arbeitnehmers auf Neubewertung der Leistungen als Grundlage der jährlichen Sparkassensonderzahlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Entfernung aus Personalakte -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 8. November 2018 ( 4 Sa 451/17 ) zurückgewiesen.

    Es habe nicht beachtet, dass die Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereichs mit der Bearbeitung von Legitimationsdaten nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit im Anschluss an den erfolgreich geführten Vorprozess (5 Ca 1602/16; 4 Sa 451/17 ) erfolgt sei.

    Wie im Vorprozess (5 Ca 1602/16, 4 Sa 451/17 ) zutreffend entschieden, habe die Beklagte aufgrund der aufgezeigten Fehler eine Neubescheidung vorzunehmen.

    Dem Klageantrag zu 2) für das Kalenderjahr 2015 steht die Rechtskraft des Urteils vom 8. November 2018 ( LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 451/17 ) nicht entgegen.

    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Berufungskammer nicht daran gebunden, dass die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 8. November 2018 ( 4 Sa 451/17 ) einen Anspruch auf Neuerteilung der systematischen Leistungsbewertung für das Kalenderjahr 2015 "ohne Berücksichtigung der Abmahnungen vom 11. Mai 2015 und 24. Juli 2015" bejaht hat.

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Auch im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der ihr vorgelegten Datensätze sowie im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (20.12.1984 - 2 AZR 436/83) sei sie daran gehindert gewesen, die Daten trotz nicht ordnungsgemäßer Legitimationspapiere zu berichtigen.

    Aus der von der Berufung zitierten Entscheidung des Bundearbeitsgerichts (20.12.1984 - 2 AZR 436/83) zur Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen folgt nichts anderes.

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts habe das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Urteil vom 24. Januar 2007 (4 AZR 629/06 - Rn. 54) nicht ausgeführt, dass eine Leistungsklage einzureichen sei, wenn und soweit eine bessere Beurteilung angestrebt werde.

    Die Entscheidung (vgl. BAG 24.01.2007 - 4 AZR 629/06) hat eine Eingruppierungsfeststellungsklage zum Gegenstand.

  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Einzelne Urteilselemente, tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die damals getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (vgl. zB. BGH 22.09.2016 - V ZR 4/16 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Wenn die Klägerin meinte, sie könne sich - mangels Vollmacht des Vorstandes - über eine Anweisung der Personalleiterin hinwegsetzen, hat sie selbst das Risiko zu tragen, dass sich ihre Rechtsauffassung als falsch erweist (vgl. BAG 14.12.2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 51 mwN).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Sie bezeichnet das beanstandete Verhalten der Klägerin konkret und enthält keine nur pauschalen Vorwürfe (vgl. BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 17).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Sie musste aus dieser Stellung folgern, die Personalleiterin habe vom Vorstand Vertretungsmacht, ihr individuelle Arbeitsanweisungen zu erteilen (zum Ausspruch von Kündigungen, vgl. BAG 20.05.2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (st. Rspr., zB. BAG 15.06.2021 - 9 AZR 413/19 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer streitig, ob der Arbeitnehmer zutreffend beurteilt und damit der leistungsbezogene Vergütungsbestandteil richtig ermittelt wurde, gelte hinsichtlich der Richtigkeit der Beurteilung ein abgestuftes System der Darlegungs- und Beweislast (vgl. zB. BAG 18.06.2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 40 ff).
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22
    Regelmäßig ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Leistungsklage bereits daraus, dass ein behaupteter, materieller Anspruch, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist, nicht erfüllt ist (vgl. BAG 13.10.2021 - 4 AZR 403/20 - Rn. 42 mwN).
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